Unterstützungsbereich
RECHTSKONFORME WERBUNG FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
Wer medizinische Leistungen bewirbt, muss besondere rechtliche Grenzen beachten. Verstöße können berufsrechtliche und finanzielle Folgen haben. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der rechtskonformen Werbung für medizinische Leistungen und helfen, Marketingmaßnahmen im Einklang mit den geltenden Vorschriften durchzuführen.
Unser Ziel ist eine sichere Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, ohne unnötige rechtliche Risiken einzugehen.

Leistungsumfang – rechtskonforme Werbung für medizinische Leistungen
Wir unterstützen unter anderem bei:
- der Prüfung von Werbemaßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit,
- der Prüfung von Marketing- und Informationstexten,
- der rechtlichen Beratung zu Websites medizinischer Einrichtungen,
- der rechtlichen Begleitung der Kommunikation in sozialen Medien,
- der Beratung zu Informations- und Imagekampagnen,
- der Anpassung von Marketingaussagen an die geltenden rechtlichen Grenzen.
Möchten Sie medizinische Leistungen rechtskonform bewerben?
Für wen ist diese Leistung bestimmt?
Diese Leistung richtet sich an:
Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis
Inhaberinnen und Inhaber medizinischer Einrichtungen,
private Kliniken und Praxen
Unternehmen, die ihre Marketingkommunikation ausbauen
Unternehmen der Medizin- und Gesundheitsbranche.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1.
Wir analysieren geplante oder bereits laufende Werbemaßnahmen.
2.
Wir zeigen Bereiche auf, in denen Anpassungsbedarf besteht.
3.
Wir empfehlen sichere Formen der Kommunikation und Werbung.
Die Zusammenarbeit kann einzelne Materialien oder eine laufende Begleitung betreffen.
Warum Prawo dla Medyka?
Spezialisierung auf die Beratung der Medizinbranche
Kenntnis der Werbebeschränkungen für medizinische Leistungen
praxisorientierter Umgang mit Marketing im Gesundheitswesen
klare und verständliche Empfehlungen

FAQ – Rechtskonforme Werbung für medizinische Leistungen
Dürfen Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen im Internet bewerben?
Informations- und Werbemaßnahmen sind möglich, müssen jedoch den geltenden Vorschriften und berufsrechtlichen Regeln entsprechen.
Unterliegen Social-Media-Auftritte von Ärztinnen und Ärzten rechtlichen Beschränkungen?
Ja. Auch die Kommunikation von Ärztinnen und Ärzten in sozialen Medien muss die für die Werbung medizinischer Leistungen geltenden Grenzen berücksichtigen.
Prüfen Sie bereits erstellte Marketingtexte?
Ja. Wir prüfen Inhalte von Websites, Beiträge in sozialen Medien und andere Werbematerialien.
Was kostet die Dienstleistung und ist die Anfrage nach einem Angebot kostenpflichtig?
Umfang und Preis vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit. Die Kontaktaufnahme zur Angebotserstellung ist kostenlos. Sie umfasst weder eine rechtliche Prüfung von Dokumenten noch eine Rechtsberatung.
Ekspertka i wiedza
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Anika Szczepańska
radca prawny · prawo medyczne. Właścicielka kancelarii i autorka artykułów w bazie wiedzy.
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